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Gebühren

Allgemeine Gebühren für Gerichts- und Privatgutachten

Ein Gerichtsgutachter verrechnet im allgemeinen nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der ab 01.07.2019 geltenden Fassung, Verordnung 134 für Gerichtssachverständige. Für die verschiedenen Leistungen sind in diesem Gesetz genaue Gebühren für den Gerichtssachverständigen fixiert.

Kilometergeld § 12 Abs. 1 €     0,50
Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 32 Abs. 1 €   33,84
Gebühr für die Teilnahme an Verhandlungen § 35 Abs. 1                     €   40,56
Gebühr für Mühewaltung nach § 34 Abs. 3 € 180,00
Urschrift Gutachten je Seite § 31 Z 3 €     2,40
Durchschrift je Seite €     0,84
Messmittel und Versicherungspauschale je Auftrag €   54,00

Alle Gebühren inkl. 20 % MwSt.

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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger